Nicht im StuPa?

Anträge im StuPa

Nicht im StuPa zu sein, bedeutet nicht, keine Möglichkeit zur Mitwirkung im StuPa zu haben.  Alle Mitglieder der Mainzer Studierendenschaft sind im StuPa antragsberechtigt. Nutzt die Möglichkeit bei Sitzungen des Studierendenparlaments durch das Einbringen von Anträgen und Änderungsanträgen die studentische Selbstverwaltung mitzugestalten.

Habt ihr ein Anliegen, welches eures Erachtens in der studentischen Selbstverwaltung zu kurz kommt? Wendet euch an eure studentischen Vertreter*innen oder das Präsidium, um es auf die Tagesordnung des Studierendenparlaments zu setzen.

Urabstimmung

Nicht alle Angelegenheiten der Studierendenschaft müssen durch das Studierendenparlament entschieden werden. In der Urabstimmung übt die Studierendenschaft die oberste beschließende Funktion selbst aus. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder der Studierendenschaft.

Die Urabstimmung wird (neben Beschluss des Zentralen Fachschaftenreferats und Studierendenparlements selbst) auf Antrag von 300 Abstimmungsberechtigten durchgeführt.

Für die Urabstimmung legt dann ein Abstimmungsausschuss ein Beteiligungsquorum von wenigstens fünf bis höchstens 20 Prozent fest, ab welcher der Beschluss der Urabstimmung bindend ist.

Vollversammlung

Auf der Vollversammlung aller Studierenden legen studentische Vertreter*innen der akademischen und studentischen Selbstverwaltung Rechenschaft vor den Studierenden ab. Weiterhin bietet sie den Rahmen, um Angelegenheiten der Studierendenschaft zu behandeln. Die Vollversammlung kann die Beratung des Studierendenparlaments über jene erwirken.

Hochschulgruppen

Andere Wege, sich auf dem Campus zu entfalten bieten Hochschulgruppen, die die Studierendenschaft und Universität fördert. Auf der Seite des AStA findet ihr eine Übersicht vieler aktiver Hochschulgruppen. Keine passende für euer Interesse dabei? Gründet eure eigene durch Registrierung beim AStA.