Aktuelles

Neuwahl der*des Wahlbeauftragten

Die Wahl der*des Wahlbeauftragten erfolgt durch das Studierendenparlament. Zu den Aufgaben gehört die Teilnahme am Wahlausschuss für den Vorstand des Zentralen Fachschaftenrates, das Laden zu den Wahlen der autonomen Referent*innen und zur Wahl des AStA-Vorstandsmitgliedes, welches den autonomen Referaten angehört. Für jede durchgeführte Wahl wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 100 Euro ausgezahlt, für Stichwahlen in Höhe von 50 Euro und für jede Teilnahme an einer Sitzung des Wahlausschusses in Höhe von 10 Euro. Bewerbungen können bis zum 17.05.2023 beim Präsidium des Studierendenparlamentes (praesidium@stupa.uni-mainz.de) eingereicht werden, dabei sollte ein Lebenslauf und eine Studienbescheinigung angehängt werden.

 

 

Vorläufige Tagesordnung der dritten ordentlichen Sitzung des 73. Studierendenparlaments am

Mittwoch 24.05.2023

um 20 Uhr c.t.

im Raum Senatssaal (7.OG NatFak) 

Die Unterlagen zu den Tagesordnungspunkten werden zukünftig nur unter Dokumente zur Verfügung gestellt.

Vorläufige Tagesordnung der dritten ordentlichen Sitzung des 73. Studierendenparlamentes

  • TOP 1  Begrüßung und Formalia
  • TOP 2  Beschluss der Tagesordnung
  • TOP 3  Genehmigung ausstehender Protokolle
  • TOP 4  Mitteilungen und Fragen vom bzw. an das Präsidium und die Ausschüsse
  • TOP 5  Anfragen und Mitteilungen an bzw. des AStA
  • TOP 6  Nicht-Öffentliches aus dem AStA
  • TOP 7  Wahl einer wahlbeauftragten Person
  • TOP 8  Besprechung der SÖF
  • TOP 9  Wahl einer Referentin für Presse und Öffentlichkeitsarbeit
  • TOP 10 Wahl einer dritten stellvertretenden Vorsitzenden
  • TOP 11 Sonstiges

Das Präsidium weist darauf hin, dass im Falle einer Beschlussunfähigkeit, das Studierendenparlament auf der nächsten ordnungsgemäß einberufenen Sitzung, unabhängig von der Anzahl der anwesenden Mitglieder, beschlussfähig für die aufgrund der Beschlussunfähigkeit vertagten Anträge ist.